Autor |
Winkende Babbelbude |
Inspector
41 Jahre
männlich |
von Inspector am 29.02.2008 um 13:56 Uhr:
Gegen Entscheidungen des Finanzgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung gar nicht gegeben.
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Eyeless
39 Jahre
männlich |
von Eyeless am 29.02.2008 um 13:58 Uhr:
Serie Steuerleitfaden: Finanzamt, Berufung
Von den Finanzämtern werden als abschließende Erledigungen Bescheide erlassen. Wenn Sie mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, gegen Bescheide, welche die Abgabenbehörden erster Instanz (sprich Finanzämter) erlassen haben, das Rechtsmittel einer Berufung zu ergreifen (§ 243 BAO).
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Inspector
41 Jahre
männlich |
von Inspector am 29.02.2008 um 13:59 Uhr:
Das Rechtsmittel richtete sich doch aber gegen die Entscheidung des Finanzgerichts.
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Eyeless
39 Jahre
männlich |
von Eyeless am 29.02.2008 um 14:00 Uhr:
mhm..so gut kenn ich mich im dt. rechtssystem auch nich aus, aber die mareike wird es wohl wissen das is doch ihr job, die soll dazu ma was sagen
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gelöschter Benutzer
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von am 29.02.2008 um 14:03 Uhr:
Das Finanzgericht hat dem Ehemann Recht gegeben, das Finanzamt hat daraufhin Berufung eingereicht!
§ 33 Abs. 1 ESTG
Das Buch wurde von einem sehr guten Rechtsanwalt geschrieben und du Inspector meinst, du kennst dich besser aus???? träum mal weiter!!!!
Das Gericht entscheidet immer, ob Berufung eingelegt werden kann, oder nicht!!
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Inspector
41 Jahre
männlich |
von Inspector am 29.02.2008 um 14:06 Uhr:
Das Finanzgericht ist die I. Instanz. Auf Landesebene gibt es kein Landesfinanzgericht. Man kann gegen die Entscheidungen des Finanzgerichts nur Revision einlegen. Diese wird dann vor dem Bundesfinanzhof verhandelt. Sozusagen eine Sprungrevision.
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Eyeless
39 Jahre
männlich |
von Eyeless am 29.02.2008 um 14:09 Uhr:
und sowas lernt man beim boerdner?
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gelöschter Benutzer
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von am 29.02.2008 um 14:09 Uhr:
hohoho... ein Oberklugscheißer...
Dann sag mir mal die ganzen Instanzenzüge auf, ohne zu googlen!!
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Inspector
41 Jahre
männlich |
von Inspector am 29.02.2008 um 14:11 Uhr:
Allein vom googlen könnte ich mir das Wissen nicht aneignen.
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Bundesgerichtshof
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Eyeless
39 Jahre
männlich |
von Eyeless am 29.02.2008 um 14:12 Uhr:
ihr geht mir aufn sack
ich hab seit mindestens 30 posts nich mehr das wort titten, arsch, suff, alkohol, sperma oder fussball gehört
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gelöschter Benutzer
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von am 29.02.2008 um 14:13 Uhr:
EuGH fehlt noch... und auf was kommt es da an? Fängt die erste Instanz immer beim AG an?
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gelöschter Benutzer
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von am 29.02.2008 um 14:16 Uhr:
Ok, wusstest du, dass Sex in Zimmerlautstärke zu erfolgen hat?
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Inspector
41 Jahre
männlich |
von Inspector am 29.02.2008 um 14:16 Uhr:
Zwischen Bundesgerichtshof und Europäischen Gerichtshof wäre aber noch das Bundesverfassungsgericht dran.
Nein die erste Instanz fängt nicht immer beim AG an. Z. B. kann in Strafsachen auch das LG oder das OLG die erste Instanz sein.
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Eyeless
39 Jahre
männlich |
von Eyeless am 29.02.2008 um 14:18 Uhr:
Ja das weiss ich, hälst du dich da immer dran mareike oder wirst du auch schon mal zu laut?
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gelöschter Benutzer
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von am 29.02.2008 um 14:20 Uhr:
Oder, wann noch??
Tja über google findet man alles schnell, was?
Noch ein lustiger Fall:
Ein Beamter ist auf der Arbeit auf seinem Bürostuhl eingeschlafen und vom Stuhl gefallen. Er hat sich wohl Verletzungen zugezogen und dies dann als Arbeitsunfall angegeben! Und er hat recht bekommen!
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Eyeless
39 Jahre
männlich |
von Eyeless am 29.02.2008 um 14:22 Uhr:
warum auch nich? alles was auf der arbeit passiert is doch n arbeitsunfall oder?
das beantwortet aber noch lange nicht meine frage mareike !!
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Inspector
41 Jahre
männlich |
von Inspector am 29.02.2008 um 14:23 Uhr:
Dann zeig mir mal die Google-Seiten. Vieles habe ich noch im Kopf.
Bei Zivilsachen ist das AG bei einem Streitwert bis 5000 Euro (mit Ausnahmen) sachlich zuständig.
Welches Gericht ist bei arbeitsstreittigkeiten zwischen Beamten und Dienstherrn sachlich zuständig?
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ICE-XX
39 Jahre
männlich |
von ICE-XX am 29.02.2008 um 14:24 Uhr:
hier langsam is mal gut mir der klugscheißereri....
bleiben wir doch beim eigentlichen thema... also mareiksche... hälst du dich imer an diese lautstärke???
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Tori
36 Jahre
weiblich |
von Tori am 29.02.2008 um 14:25 Uhr:
hallo
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LaBomba
36 Jahre
männlich |
von LaBomba am 29.02.2008 um 14:26 Uhr:
gude
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