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Raubkopie |
gelöschter Benutzer
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von am 07.05.2007 um 00:35 Uhr:
Guten morgen
weiß einer wie es mit der Rechtslage in Deutschland aussieht?
darf die Polizei trojaner auf Rechnern anderer einpflanzen um den Datentransfer zu kontrollieren?
würde mich mal interessieren.
Vor ein paar Jahren war das ja ein ganz heißes thema aber ich weiß nicht mehr wie genau das ausging.
habe heute nämlich eine email bekommen in der steht das angeblich ein "Bundestrojaner" auf meinem rechner ist und der inhalt meines rechners gespeichert wurde. Ich weiß jetzt nicht ob ich das ernst nehmen soll. Da dort eine komplette adresse des LKA steht. Aber wenn ich genauer hinsehe steht da auch "Herbert Klein" <Selena@njei.com>
ausserdem wieso sollte das LKA eine AOL adresse haben?
und laut wikipedia ist seit 2006 eine online durchsuchung rechtswiedrig.
aber ich weiß es net..
klärt mich mal auf
hab sie erstmal in spam verschoben.
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gelöschter Benutzer
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von am 07.05.2007 um 07:48 Uhr:
Also mein Bruder hat auch so ne E-Mail bekommen. Hat sie gelöscht, wegen dem Trojaner. Ich denke mal das ist ne Verarsche
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schokole
40 Jahre
männlich |
von schokole am 07.05.2007 um 07:50 Uhr:
Bloß nix machen...
Die gaukeln dir das nur vor...
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gelöschter Benutzer
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von am 07.05.2007 um 08:17 Uhr:
Ich glaube, das sowas niemals per Mail abgewickelt wird.
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gelöschter Benutzer
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von am 07.05.2007 um 09:59 Uhr:
ja das dachte ich mir auch
die schicken eher einen Brief als sich per email zu melden
es sprechen soo viele sachen dagegen dass das echt ist
aber trotzdem interessiert mich wie genau die Rechtslage ist
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gelöschter Benutzer
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von am 07.05.2007 um 11:07 Uhr:
Bundesebene
Das Bundesrecht erlaubt eine Online-Durchsuchung zu Zwecken der Strafverfolgung nicht.
Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte am 21. Februar 2006 eine solche Maßnahme angeordnet. Als Rechtsgrundlage legte er die Vorschriften der Strafprozessordnung zu Haus- und Wohnungsdurchsuchungen zugrunde.[2] Am 25. November 2006 lehnte ein anderer Ermittlungsrichter den Antrag auf Durchführung einer weiteren Online-Durchsuchung ab[3]. Er begründete seine Entscheidung damit, dass die eine solche Maßnahme ohne Wissen des Beschuldigten stattfindet, während bei einer herkömmlichen Durchsuchung Zeugen anwesend sein müssten und Anwesenheitsrecht des Beschuldigten und/oder seines Verteidigers besteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aufgrund einer Beschwerde des Generalbundesanwalts mit Beschluß vom 31.01.2007 - StB 18/06 - die Anordnung einer strafprozessualen Online-Durchsuchung aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für diesen „schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ abgelehnt.[4][5]
Obwohl das Bundesrecht Online-Durchsuchungen zu Zwecken der Strafverfolgung bisher nicht erlaubt, sollen diese heimlichen Durchsuchungen von PCs für den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) legitim sein. Dies erklärte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag. [6]
Nach Angaben des Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU) wurden bereits seit 2005 Online-Untersuchungen per Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily zugelassen
(Wikipedia)
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gelöschter Benutzer
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von am 07.05.2007 um 11:21 Uhr:
also es ist 100% ein fake, hab mich gerade mal genauer mit beschafft und das geht einfach net
1. hab die email 2 mal bekommen jedesmal eine andere absender email adresse.
2. die IP die die mir geschickt haben kann nie im leben meine sein
3. seit wann hat das LKA ne aol adresse?
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schokole
40 Jahre
männlich |
von schokole am 07.05.2007 um 12:34 Uhr:
na also raffometer
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gelöschter Benutzer
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von am 07.05.2007 um 13:10 Uhr:
Das BKA hat @BKA.bund.de
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gelöschter Benutzer
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von am 07.05.2007 um 14:29 Uhr:
LKA
Landeskriminalamt
nicht
BKA
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Vote For Chris
39 Jahre
männlich |
von Vote For Chris am 07.05.2007 um 14:34 Uhr:
Wird auch schon seit Sonntag vor gewarnt...
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gelöschter Benutzer
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von am 07.05.2007 um 15:34 Uhr:
dann LKA, die Polizei bzw. der öffentliche Dienst hat eigene Server, die benötigen keinen Anbieter.
Alles was nicht von @LKA oder sonstigen kommt, und nicht signiert ist, sollte man lieber sofort löschen. Außerdem schicken Behörden keine Emails rum, schon gar nicht die Polizei.
Ich meine keine Emails in denen gewarnt wird oder wo drin steht, dass ein Verfahren gegen dich läuft. Es ist gesetztlich vorgeschrieben dies per Post zu erledigen.
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gelöschter Benutzer
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von am 07.05.2007 um 15:39 Uhr:
ja, deshalb war ich mir auch erst so unsicher.
hab auch nur paar sekunden drüber gelesen weil ich noch bei meiner freundin war und nur kurz emails checken wollt.
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jizzo
38 Jahre
männlich |
von jizzo am 07.05.2007 um 15:52 Uhr:
is n scheiss fake die email und damit wohl geklärt oder
vote 4 close
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gelöschter Benutzer
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von am 08.05.2007 um 11:46 Uhr:
geschafft, alles geklärt.....
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gelöschter Benutzer
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von am 09.05.2007 um 20:03 Uhr:
Ich hab sie auch bekommen, boa, Schock
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Lordares
43 Jahre
männlich |
von Lordares am 09.05.2007 um 20:27 Uhr:
@bundestrojaner
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89115
HEise ist da immer recht flott.
Und dann sei dir sicher, ne Behörde meldet sich nicht per Email bei dir, nur per einschreiben
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gelöschter Benutzer
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von am 10.05.2007 um 12:44 Uhr:
Richtig. Wenn du willst, such ich dir die gesetzliche Grundlage heraus, in der hervor geht, dass es sich um ein Einschreiben handeln muss. Das wäre dann nämlich ein Verwaltungsakt, nachzulesen im Verwaltungsverfahrengesetz (VerwfG).
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gelöschter Benutzer
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von am 10.05.2007 um 14:21 Uhr:
ok... bin mir ja jetzt auch sicher das das nur ein schlechter witz ist aber da kriegt man schon erst mal einen riesen adrenalin stoß *herzklopf*
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gelöschter Benutzer
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von am 10.05.2007 um 16:21 Uhr:
Alles was über Email von irgendwelchen Behörden kommt (ausgenommen Anfragen natürlich) kann man sofort löschen und zwar am besten ohne es zu öffnen......
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