von Eine wie keine am 27.05.2008 um 12:53 Uhr:
bitte um erklärung
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von Eine wie keine am 05.03.2008 um 18:55 Uhr:
hallo tut mir leid, dass wir momentan so wenig kontakt haben |
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von Eyeless am 23.02.2008 um 14:02 Uhr:
Ach so. Zu deiner Frage kürzlich: Ja, das Mädchen kann dich verklagen! Auch wenn du sie dafür bezahlst, dass sie dich schlägt und dir den Darmeinlauf macht, ändert das trotzdem nichts an der Tatsache, dass sie erst 12 ist! Und ich bezweifle, dass die Richter dir glauben, dass du das nicht gewusst hast. Denn immerhin ist sie ja deine Cousine! Du kannst höchstens auf Unzurechenbarkeit plädieren- da könnte die Tatsache, dass du auf Koks warst durchaus hilfreich sein! Ach ja: An deiner Stelle würde ich nicht zu schnell zugeben, dass sie von dir schwanger ist. So kannst du wenigstens noch Zeit schinden um die restlichen Drogen aus deiner Wohnung verschwinden zu lassen! Viel Glück... |
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von Pixie am 28.12.2007 um 16:42 Uhr:
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